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   OLG Stuttgart, 10.03.1994 - 1 Ws 41/94   

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https://dejure.org/1994,5050
OLG Stuttgart, 10.03.1994 - 1 Ws 41/94 (https://dejure.org/1994,5050)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.03.1994 - 1 Ws 41/94 (https://dejure.org/1994,5050)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. März 1994 - 1 Ws 41/94 (https://dejure.org/1994,5050)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschuldigter; Strafe; Auslieferungshaft; Hauptverhandlung; Haftbefehl; Unverhältnismäßigkeit; Vollzug der Untersuchungshaft; Untersuchungshaft; Freiheitsstrafe

Papierfundstellen

  • StV 1994, 588
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 16.06.1986 - 1 Ws 146/86

    Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft; Aufhebung des Haftbefehls;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.03.1994 - 1 Ws 41/94
    ob in Sachen von besonderer Bedeutung, etwa unter dem Gesichtspunkt des § 66 Abs. 1 StGB oder zur Verteidigung der Rechtsordnung, eine Freiheitsentziehung aufgrund Haftbefehls die zu erwartende Strafe auch Überschreiten darf (so KG, StV 1988, 208 mit ablehnender Anmerkung von Schlothauer; OLG Frankfurt, StV 1988, 392 = NStZ 1986, 568 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Auflage, 5 120 RNr. 4; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Auflage, 5 120 RNr. 11; KK-Boujong, StPO , 3. Auflage, 5 120 RNr. 6), kann hier dahinstehen, weil der vorliegenden Sache trotz des beträchtlichen Gewichts der dem Beschwerdeführer mit Haftbefehl des Landgerichts Stuttgart vom 27. Dezember 1993 zur Last gelegten Taten eine solche besondere Bedeutung nicht zukommt.
  • KG, 15.01.1987 - 4 Ws 3/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.03.1994 - 1 Ws 41/94
    ob in Sachen von besonderer Bedeutung, etwa unter dem Gesichtspunkt des § 66 Abs. 1 StGB oder zur Verteidigung der Rechtsordnung, eine Freiheitsentziehung aufgrund Haftbefehls die zu erwartende Strafe auch Überschreiten darf (so KG, StV 1988, 208 mit ablehnender Anmerkung von Schlothauer; OLG Frankfurt, StV 1988, 392 = NStZ 1986, 568 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Auflage, 5 120 RNr. 4; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Auflage, 5 120 RNr. 11; KK-Boujong, StPO , 3. Auflage, 5 120 RNr. 6), kann hier dahinstehen, weil der vorliegenden Sache trotz des beträchtlichen Gewichts der dem Beschwerdeführer mit Haftbefehl des Landgerichts Stuttgart vom 27. Dezember 1993 zur Last gelegten Taten eine solche besondere Bedeutung nicht zukommt.
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.03.1994 - 1 Ws 41/94
    Ist sonach zu besorgen, daß diese angesichts der zu erwartenden Strafe allenfalls noch verbleibende Zeit von wenig mehr als sechs Monaten nicht mehr ausreicht, den Beschwerdeführer einer rechtskräftigen Verurteilung zuzuführen, so stellte sich dessen fortdauernde Freiheitsentziehung aufgrund Haftbefehls nunmehr als eine Maßnahme dar, die in ihrer Wirkung einer Freiheitsstrafe gleichkäme und mit der grundsätzlichen Unschuldsvermutung unvereinbar wäre (BVerfGE 19, 342, 347 ff).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.03.1994 - 1 Ws 41/94
    Obschon angesichts dessen eine Fortdauer der Freiheitsentziehung des Beschwerdeführers aufgrund Haftbefehls im Hinblick darauf unverhältnismäßig wäre, daß bei ihm selbst für den Fall seiner Verurteilung - je nach der Dauer des weiteren Verfahrens - entweder gar kein Strafrest oder lediglich ein für einen sinnvollen und erfolgreichen Strafvollzug zu geringer Strafrest übrigbleiben würde (vgl. BVerfG, JZ 1974, 582 ; OLG Stuttgart, Beschluß vom 09.03.1979 - 4 Ws 74/79), kann hier offenbleiben.
  • LG Essen, 15.10.1990 - 32 StVK 1075/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.03.1994 - 1 Ws 41/94
    Von einer solchen Strafe hätte jedoch der Beschwerdeführer durch die grundsätzlich vorzunehmende Anrechnung seiner in vorliegender Sache erlittenen Auslieferungshaft von derzeit nahezu eineinhalb Jahren (§ 51 StGB ) auch bei einem Anrechnungsmaßstab von nur 1:1 (vgl. hierzu aber LG Essen, StV 1991, 170) schon Aetzt fast drei Viertel verbüßt.
  • KG, 15.03.2019 - 4 Ws 24/19

    Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Haftbefehlsaufhebung wegen

    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit in der Bundesrepublik anzuordnender (und insbesondere aufrechtzuerhaltender) Untersuchungshaft ist die im Ausland bereits vollzogene Einlieferungshaft aber mit zu berücksichtigen (vgl. OLG München NJW 1982, 1241; OLG Stuttgart StV 1994, 588; s. auch BVerfGK 19, 428; OLG Karlsruhe StV 2004, 325).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 3 Ws 187/10
    Die Fortdauer der Untersuchungshaft käme dann nach ihrer Wirkung einer Freiheitsstrafe gleich und wäre daher mit der grundsätzlichen Unschuldsvermutung unvereinbar (vgl. OLG Stuttgart StV 1994, 588 ).
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